11. Nov 2020
Die Bundesnetzagentur hat die Frist, Windkraftanlagen mit Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auszustatten, bis Ende 2022 verlängert, für Offshore-Windkraftanlagen bis Ende 2023.
Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzungsfrist für die Ausrüstung kennzeichnungspflichtiger Windenergieanlagen mit einem System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) verlängert. Mit einem BNK-System ausgerüstete Windenergieanlagen blinken nicht permanent, sondern nur dann, wenn sich ein Flugobjekt nähert.
Die Fristverlängerung bedeutet, dass die Betreiber von rund 13.000 Bestands- und Neuanlagen bis zum 31. Dezember 2022 Zeit haben, die geeigneten Schritte einzuleiten, um ein BNK-System installieren zu lassen. Für Offshore-Windkraftanlagen wurde die Frist bis 31.12.2023 verlängert.