Fristverlängerung für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

11. Nov 2020

Fristverlängerung für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Die Bundesnetzagentur hat die Frist, Windkraftanlagen mit Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auszustatten, bis Ende 2022 verlängert, für Offshore-Windkraftanlagen bis Ende 2023.

Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzungsfrist für die Ausrüstung kennzeichnungspflichtiger Windenergieanlagen mit einem System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) verlängert. Mit einem BNK-System ausgerüstete Windenergieanlagen blinken nicht permanent, sondern nur dann, wenn sich ein Flugobjekt nähert.

Die Fristverlängerung bedeutet, dass die Betreiber von rund 13.000 Bestands- und Neuanlagen bis zum 31. Dezember 2022 Zeit haben, die geeigneten Schritte einzuleiten, um ein BNK-System installieren zu lassen. Für Offshore-Windkraftanlagen wurde die Frist bis 31.12.2023 verlängert.

www.bundesnetzagentur.de

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