KfW-Umwelt­programm

Die KfW fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit in sowohl In- als auch Ausland. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Spezifisch gefördert werden Vorhaben, die:

  • Material und Ressourcen einsparen
  • Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm, und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
  • Abfall vermeiden, behandeln, und verwerten
  • Abwasser reinigen, vermindern, oder vermeiden
  • Boden und Grundwasser schützen
  • Altlasten bzw. Flächen sanieren
  • Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten

Antragsberechtigt sind:

  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

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