Die KfW fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit in sowohl In- als auch Ausland. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Spezifisch gefördert werden Vorhaben, die:
- Material und Ressourcen einsparen
- Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm, und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
- Abfall vermeiden, behandeln, und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern, oder vermeiden
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
- Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.