Die KfW fördert investive Maßnahmen, die die Energieeffizienz in Gebäuden steigern und/oder die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien beinhalten. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Die KfW unterstützt sie in insgesamt vier Modulen:
- Querschnittstechnologien
- Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Mess-, Steuerungs-, und Regelungstechnik; Sensorik; und Energiemanagement-Software
- Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Landwirte (nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO)
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.