21. Sep 2022
Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen können sich laut Jahressteuergesetz 2022 über Entlastungen freuen.
Um die erneuerbaren
Energien zu fördern, schickte das Bundeskabinett kürzlich einige Änderungen des
Jahressteuergesetzes 2022 auf den Weg. Bereits im November letzten Jahres
beteuerte der Bundesrat, die Hürden wie die steuerlichen Belastungen sowie
Bürokratisierung durch Steuererklärungen für Besitzer kleiner PV-Anlagen
verringern zu wollen. Bisher mussten Privatbesitzer einer kleinen PV-Anlage bereits eine aufwändige Steuererklärung machen. Dies soll zukünftig nicht mehr nötig sein, um die Installation von PV-Anlagen in privaten Haushalten zu fördern. Erträge durch
Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW sollen steuerfrei abgeführt werden
können. Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Häuser haben eine Grenze von 15 kW. Änderungen im EU-Recht sorgen zudem für eine umsatzsteuerbefreite
Lieferung und Installation von PV-Anlagen, was eine Anschaffung für Nutzer:innen deutlich attraktiver macht.
Finanzminister zahlreicher Bundesländer Deutschlands sprachen sich begeistert für die Entlastungen aus. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold äußerte sich zufrieden
über den Konsens von Bund und Ländern, die Nutzung privater PV-Anlagen
vereinfachen zu wollen. Sie sieht in dem Gesetzesentwurf eine Chance, Hürden zu überwinden und die Nutzung privater Photovoltaik-Anlagen zu vereinfachen. Die Ministerinnen und Minister zeigten sich geschlossen zufrieden "Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie
vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig
entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die
Finanzverwaltung“.
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