Regionalplan unwirksam – Genehmigungsverfahren weiterhin in Kraft

24. Mär 2023

Nach dem Urteil des OVG zum Regionalplan Wind: „Niemand muss befürchten, dass morgen im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet ein Fundament gebuddelt wird"

Der Regionalplan Wind für den Planungsraum 1 des Landes Schleswig-Holstein (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg) ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig entschieden. Die Begründung lautet, vereinfacht gesagt, dass zwei Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland bereits durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2020 für unwirksam erklärt worden waren und deshalb nicht als Tabu-Zonen hätten gewertet werden dürfen.

Geklagt hatte eine Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg die Errichtung einer Windkraftanlage plant.

Holger Arntzen, Windenergie-Experte der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH, sagt zu dem Urteil: „Niemand muss befürchten, dass morgen im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet ein Fundament gebuddelt wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsprozesse wie Schall- und Vogelschutz-Gutachten sowie öffentliche Anhörungen gelten weiterhin.“ Es sei bekannt, dass die Landesregierung dabei sei, die Regionalpläne zu überarbeiten. „Wenn man einen Windpark plant, ist es immer das Wichtigste, zunächst mit den betroffenen Gemeinden und möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Umgebung zu sprechen. Alle sollten die Möglichkeit haben, sich gut zu informieren und sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen. So kann man viele Zweifel ausräumen und die Energiewende mit den Menschen voranbringen.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung des OVG Schleswig.

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