10. Mär 2016
Bei Engpässen im Stromnetz soll nach Vorstellung des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein Strom aus Erneuerbaren Energien genutzt statt abgeschaltet werden. Dies kann zum Beispiel durch Speicher, in Industrieprozessen oder in Wärmenetzen geschehen.
Andere Bundesländer unterstützen diese Forderung. Der Bundesrat hat sich auf Initiative Schleswig-Holsteins bereits entsprechend positioniert. Damit hierfür zügig die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden können, hat das Land ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt auf, wie die notwendigen Änderungen rasch vorangetrieben werden können.
Zu den Kernforderungen des Gutachtens gehören der Erlass einer Verordnung für zuschaltbare Lasten und die Schaffung eines Anreizsystems für Betreiber von zuschaltbaren Lasten, also beispielsweise Speicher- oder Power-to-Heat-Anlagen.
Hier finden Sie das Gutachten zu zuschaltbaren Lasten der Stiftung Umweltenergierecht und das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI.