Ausschreibungen Windenergie: Bürgerwindparks erfolgreich

22. Mai 2017

Bundesnetzagentur veröffentlicht Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Windenergieprojekte an Land

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Windenergieanlagen an Land 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von 807 Megawatt bezuschlagt. Die Ergebnisse und eine Analyse lassen sich auf der Internetseite der Institution nachlesen.

Eingereicht wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 Megawatt. Besonderheiten dieser Ausschreibung waren die unterschiedliche Ermittlung der Zuschlagshöhe zwischen Bürgerenergiegesellschaften und den übrigen Bietern sowie eine Begrenzung der Zuschlagsmenge im sogenannten Netzausbaugebiet. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,71 ct/kWh.

93 Prozent der Zuschläge (65) beziehungsweise 96 Prozent des Zuschlagsvolumens entfielen auf Bürgerenergiegesellschaften. In Schleswig-Holstein erhielten 17 Gebote einen Zuschlag, unter denen 14 Bürgerwindparks sind.

Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt für bezuschlagte Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets 5,78 ct/kWh, bzw. für bezuschlagte Gebote innerhalb des Netzausbaugebietes 5,58 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern ist der Zuschlagswert der individuell gebotene Wert (Gebotspreisverfahren).

Für Bürgerenergiegesellschaften galten im Rahmen des Verfahrens folgende weitere besondere Regelungen: Bürgerenergiegesellschaften müssen bestimmte Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur erfüllen, die per Eigenerklärung darzulegen sind. Bürgerenergiegesellschaften konnten darüber hinaus - anders als alle anderen Bieter - Gebote für Anlagen auch vor Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben, wovon 95 Prozent auch Gebrauch gemacht haben.

Schließlich gilt für Gebote von Bürgerenergiegesellschaften eine um 24 Monate verlängerte Realisierungsfrist; statt 30 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe 54 Monate. Damit sind belastbare Aussagen dazu, welche Projekte realisiert werden und ob der Windausbaupfad erreicht wird, erst nach dieser Frist möglich.

Hier eine Liste der in Schleswig-Holstein bezuschlagten Projekte (von Nord nach Süd):

·         Jardelund (Schleswig-Flensburg): Bürgerwindpark Medelby 2 GmbH & Co. KG

·         Schafflund (Schleswig-Flensburg): 3 Projekte der Windpark Stoffeng Nord GmbH & Co. KG

·         Dagebüll (Nordfriesland): Bürgerwindpark Dagebüll II GmbH

·         Haselund (Nordfriesland): Bürgerwindpark Obere Arlau II GbR

·         Ahrenviöl (Nordfriesland): Steife Brise Ahrenviöl GmbH & Co. KG

·         Oster-Ohrstedt (Nordfriesland): BWP Bremsholm GmbH & Co. KG

·         Ostenfeld (Nordfriesland): Nordtank GmbH & Co. Bürgerwindpark Ostenfeld KG

·         Treia (Schleswig-Flensburg): 2 Projekte der Ipland Bürgerwind GmbH & Co. KG

·         Friedrichskoog (Dithmarschen): Bürgerwind Südermarsch GmbH & Co. KG

·         Volsemenhusen (Dithmarschen): Bürgerwind Südermarsch GmbH & Co. KG

·         Neufeld (Dithmarschen): Windpark Kattrepel-Nord Planungs GbR

·         Sommerland (Steinburg): 3 Projekte der innogy Sommerland Windparkbetriebsgesellschaft mbH

Weitere Informationen unter www.bundesnetzagentur.de.

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