14. Jul 2016
Nordfriesland richtet Landschaftsschutzgebiete ein, um charakteristische Landschaftsräume von Windmühlen frei zu halten
Um bestimmte Gebiete von Windkraftanlagen frei zu halten, hat der Kreis Nordfriesland um den Wiedingharder- und Gotteskoog, die Soholmer Au und die Arlau drei Landschaftsschutzgebiete eingerichtet. Gestern hat die Kreisverwaltung entsprechende Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht und damit die so genannte „einstweilige Sicherstellung“ vollzogen. Landrat Dieter Harrsen erklärte, die endgültigen Schutzgebietsverodnungen würden nach den Sommerferien ausgearbeitet. Er betonte in einem Pressegespräch, sie sollten den Schutz des Landschaftsbildes und seiner kulturhistorischen Merkmale in den Mittelpunkt stellen und nichts für die landwirtschaftliche Bodennutzung und Wasserwirtschaft ändern.
Der Kreis Nordfriesland hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, weil nach der neuen Landesplanung „Charakteristische Landschaftsräume“ nicht als harte Tabukriterien, sondern nur als Abwägungskriterien für die Ausweisung von Windenergie-Eignungsflächen gelten sollen. Auch die Kreise Dithmarschen und Plön haben aus diesem Grund Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland: „Kreis stellt neue Landschaftsschutzgebiete einstweilig sicher“.
Hier finden Sie Informationen über die Ausweisung von Windeignungsflächen der Landesplanung.