Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017

04. Mai 2017

Publikation der Stiftung Umweltenergierecht beschreibt Definition von Bürgerenergiegesellschaften, Anforderungen an Gebote und Projektrealisierung

In dieser Woche endete die Frist für die erste Gebotsrunde der Ausschreibungen für Windenergie an Land. Die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet. Auch die vom Gesetzgeber eigens neu definierten Bürgerenergiegesellschaften können daran teilnehmen. Für sie gelten allerdings zahlreiche Sonderregelungen.

Mit diesem aktuellen Thema setzt sich das Hintergrundpapier „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017“ (Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 26) auseinander. Das Hintergrundpapier, verfasst von Ilka Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht, widmet sich den Merkmalen einer Bürgerenergiegesellschaft, den für sie geltenden Teilnahmebedingungen im Ausschreibungsverfahren und den daraus folgenden Herausforderungen und Erleichterungen.

Hier finden Sie die Publikation „Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017“.

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