Online-Seminar von EEHH und EE.SH über PPAs, Windgas und andere Möglichkeiten der Stromvermarktung aus Windparks nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung sowie über technische und versicherungsrechtliche Aspekte des Weiterbetriebs.
Online
Cluster Erneuerbare Energien Hamburg (EEHH) und Netzwerkagentur Erneuerbare Energien EE.SH
Bis 2025 wird etwa 5 Gigawatt Windparkleistung länger als 20 Jahre im Betrieb sein und somit aus der regulären Vergütungsdauer des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) fallen. Das novellierte EEG2021 sieht für diese Windenergieanlagen erstmals eine reduzierte Weiterfinanzierung für einige Jahre vor. Teilweise ist dafür die Teilnahme der Ü20-Windparks an Ausschreibungen erforderlich, teilweise handelt es sich um eine fixe Prämie zusätzlich zum anzulegenden Stromwert der Windparks. Die neue Regelung hat direkte und indirekte Auswirkungen auf den möglichen Weiterbetrieb von Ü20-Windparks.
Das Webinar „Weiterbetrieb von Ü20-Windenergieanlagen nach EEG2021– technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte“ am Mittwoch, 17. März, 14 bis 15 Uhr richtet sich vor allem an Windpark-Betreiber. Es geht um die verschiedenen Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von über 20 Jahre alten Windenergieanlagen (Ü20-WEA), um die Änderungen im EEG2021 und die (versicherungs)technische Aspekte eines Weiterbetriebs von Windparks über die reguläre Lebensdauer von 20 Jahre hinaus.
Programm und Referenten:
Das Online-Seminar wird organisiert von Erneuerbare Energien Hamburg EEHH und der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH.
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