Die dena klärt über die EU-Taxonomie-Verordnung auf, die institutionelle Anleger und Großunternehmen ab 2022 verpflichtet, über den Anteil Ihrer Aktivitäten Auskunft zu geben, die als nachhaltig klassifiziert werden können.
Online
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Da Unternehmen ab 2022 verpflichtet sind, über den Anteil Ihrer Aktivitäten Auskunft zu geben, die als nachhaltig klassifiziert werden können, kann angenommen werden, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens in diesem Zusammenhang zukünftig eine wichtige Rolle bei der Finanzierbarkeit seiner unternehmerischen Aktivitäten spielen wird. Das wiederum bedeutet, dass es potentiell einen starken Zuwachs der Nachfrage für Strom aus erneuerbaren Quellen geben wird. Gerade der Direktbezug von Grünstrom über corporate Power Purchase Agreements (PPA) könnte sich daher in Zukunft enorm verbreiten.
Über diesen Zusammenhang sowie die Implikationen für Investoren und
industrielle Stromverbraucher diskutieren in diesem Panel Vertreter
institutioneller Anleger und der Großindustrie sowie Fachberater für das
Sustainability Reporting.