Wie Sie vielleicht schon erfahren haben tritt am 01.03.2021 die Revision 19 der Technischen Richtlinie Teil 1 „Bestimmung der Schallemissionswerte“ der Fördergesellschaft Windenergie (FGW TR 1 Revision 19) bundesweit als aktuelle Revision in Kraft.
Online
DNV GL
Wenn
Sie nicht aktiv an der Entwicklung der neuen Revision beteiligt waren,
werden Sie sich vermutlich fragen,
was sich fachlich im Vergleich zu der vorangegangenen Revision ändern
wird und wie sich dies auf die schallimmissionsschutzrechtlichen Belange
Ihrer aktuellen und zukünftigen Windparkprojekte auswirkt. Herr Ulf Kock, Messstellenleiter bei DNV GL und während der Ausarbeitung der Revision 19 Obmann der FGW
TR 1, wird Ihnen die Anforderungen der Revision 19 eingehend erläutern. Hier gelangen Sie zu Besprechung