Änderungen im Genehmigungsverfahren und im Betrieb von Bestandsanlagen durch das neue Schallprognose-Verfahren sowie Maßnahmen zur Schallreduktion
Flintbek
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Seminarraum Hamburger Chaussee 25
EE.SH mit Unterstützung des LLUR
Seit Februar 2018 sind die überarbeiteten Hinweise der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI) in Schleswig-Holstein verbindlich eingeführt. Wie wirkt sich die
neue Berechnungsmethode für Schallprognosen (Interimsverfahren) auf
Bestandsanlagen oder bereits genehmigte Projekte aus?
Da das Thema so aktuell ist, dass es nicht bis zur windWERT im August warten kann, und weil die Nachfrage groß ist, bietet die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) jetzt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumee eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema an.
15:30 | Eintreffen / Registrierung
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15:45 | Begrüßung | EE.SH |
15:50 | Technische Details der Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) mit Stand 30.6.2016 | Jörg Dedert, |
16:30 | Rechtliche Einordnung, insbesondere mit Blick auf laufende Genehmigungsverfahren und Bestandsanlagen | Markus Sawade, |
17:10 | Sind Ertragssteigerung und Erhöhung der
Anwohnerakzeptanz miteinander vereinbar?
| Axel Sachse, |
17:50 | Fragen & Diskussion
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18:20 | Fazit & Dank
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Die Veranstaltung wendet sich an Planungsbüros, Verwaltung, Finanzierer und Betreiber