windWERT aktuell - II: Neufassung der LAI-Hinweise zum Immissionsschutz

Änderungen im Genehmigungsverfahren und im Betrieb von Bestandsanlagen durch das neue Schallprognose-Verfahren sowie Maßnahmen zur Schallreduktion

Ort

Flintbek

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Seminarraum Hamburger Chaussee 25

Veranstalter

EE.SH mit Unterstützung des LLUR

Termine

Di, 12.06.2018, 15:30 Uhr - 18:30 Uhr

Seit Februar 2018 sind die überarbeiteten Hinweise der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) in Schleswig-Holstein verbindlich eingeführt. Wie wirkt sich die neue Berechnungsmethode für Schallprognosen (Interimsverfahren) auf Bestandsanlagen oder bereits genehmigte Projekte aus?

Da das Thema so aktuell ist, dass es nicht bis zur windWERT im August warten kann, und weil die Nachfrage groß ist, bietet die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) jetzt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumee eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema an.

Sollten Sie nach Anmeldung kurzfristig verhindert sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung, damit wir Ihren Platz anderweitig vergeben können.

Programm

15:30

Eintreffen / Registrierung


15:45

Begrüßung

EE.SH

15:50

Technische Details der Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) mit Stand 30.6.2016

Jörg Dedert,
DNV-GL

16:30

Rechtliche Einordnung, insbesondere mit Blick auf laufende Genehmigungsverfahren und Bestandsanlagen

Markus Sawade,
Ebert Rechtsanwalts-gesellschaft mbH

17:10

Sind Ertragssteigerung und Erhöhung der Anwohnerakzeptanz miteinander vereinbar?

Axel Sachse,
DNV-GL

17:50

Fragen & Diskussion


18:20

Fazit & Dank


Zielgruppe

Die Veranstaltung wendet sich an Planungsbüros, Verwaltung, Finanzierer und Betreiber

Sponsoren und Partner

Cookie-Einstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Sie entscheiden, welche Cookies und externen Komponenten Sie zulassen oder ablehnen. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von ablehnen gesetzt. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen auch in unseren Datenschutzinformationen