Schleswig-Holstein fördert Ladesäulen in Kommunen, auf Privatgrundstücken und für KMU
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein
Das Programm unterstützt den Aufbau eines bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Netzes an Ladeinfrastruktur. Es kann öffentlich zugängliche, aber auch private (nicht öffentlich zugängliche) Ladeinfrastruktur gefördert werden.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Das Förderprogramm für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Gebietskörperschaften läuft noch bis zum Ende des Jahres. Dabei können Ladeinfrastruktur und ein entsprechender Netzanschluss mit bis zu 80 % gefördert werden.
Förderrichtlinie „Öffentliche Ladeinfrastruktur fürElektrofahrzeuge in Deutschland"
Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen. Im ersten Förderaufruf werden gefördert: öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte), öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.8.2021 bis zum 18.01.2022 gestellt werden.