neue Wasserstoff-Richtlinie des Landes SH zur Förderung des Ausbaus einer Wasserstoffwirtschaft

Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) veröffentlichte die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoff-Wirtschaft als Teil der Wasserstoff-Strategie.

Demnach erhalten folgende Vorhaben eine Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten:

  • Erzeugung und Speicherung von „grünem Wasserstoff“
  • Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe auf Basis von „grünem“ Wasserstoff
  • Anwendung und Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie
  • Studien und wissenschaftliche Begleitung

Bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) ist eine höhere Förderung möglich, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Unternehmen.

Hier finden Sie die detaillierte Wasserstoffrichtlinie.

Für Fragen und Projekt-Anträge steht die Landeskoordinierungsstelle Wasserstoffwirtschaft zur Verfügung:

wasserstoffwirtschaft.sh/

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