Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet einen neuen Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Bis zu 60 Millionen Euro stehen zur Verfügung. (Bewerbungsschluss: 31.01.2022)
Damit setzt das BMVI seine Unterstützung des Infrastrukturausbaus für
alternative Antriebe im Straßenverkehr fort. Förderanträge können vom
19.10.2021 bis zum 31.01.2022 gestellt werden.
Die Förderung unterstützt die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im
Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben. Die Förderquote beträgt
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert wird darüber hinaus die
Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Versorgung der Tankstellen mit
Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbarem Strom. Die Förderquote beträgt in
diesem Fall 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der
Anlage.
Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 - 2026) – kurz NIP II – und erfolgt
im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Über diese wurden bisher
Brennstoffzellenfahrzeuge im Straßenverkehr wie zum Beispiel Busse,
Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und PKW in Flotten sowie die zu
deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und
Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.
Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen sowie eine Checkliste zur Antragstellung
finden Sie auf der Internetseite des Projektträgers Jülich:
www.ptj.de/projektfoerderung/nip/tankstellen_oeffentlich_2021
Weitere Informationen finden Sie bei der NOW GmbH:
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderaufrufe