Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden.

Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen.

Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.

Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch

  • hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
  • die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
  • einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
  • den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
  • die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
  • eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung,
  • Abwasserbeseitigung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr sowie
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Verbesserte Förderbedingungen beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“

Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

  • Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte.
  • Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
  • Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.


Weitere Informationen zu dem Förderaufruf finden Sie auf der Webseite des Projekttärger Jülich (PtJ).


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