KfW-Projekt Erneuerbare Energien – Standard

Die KfW fördert Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Wärmeerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Die KfW unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Batteriespeicher)
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot
  • Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Förderung beantragen können:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Antragsteller
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

Auch Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller müssen zumindest einen Teil des Stroms einspeisen, um die Förderung zu erhalten.

An Vorhaben im Ausland werden gefördert:

  • Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  • In Deutschland tätige Freiberufler

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

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