ZIM-Durchführbarkeitsstudien

Das BMWi fördert im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand Durchführbarkeitsstudien für geplante Forschungs- und Entwicklungsprojekte. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand unterstützt Unternehmen bei Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts.

Mögliche Inhalte von ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind:

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts
  • Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer Prüfung der Schutzrechtesituation
  • Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten
  • Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie gegebenenfalls Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
  • Analyse / Auslotung des Marktpotenzials

Um antragsberechtigt zu sein, muss ein Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es besteht Bezug auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt
  • Eigenes qualifiziertes Personal zur Studiendurchführung ist vorhanden
  • Der erforderliche Eigenanteil an der Finanzierung kann aufgebracht werden

Zusätzlich muss das Unternehmen zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Kleinstunternehmen (Unter 10 Beschäftigte)
  • Junges Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
  • Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und in den letzten drei Jahren keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen erhalten haben)

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des ZIM.

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