Das BMWi fördert im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand Durchführbarkeitsstudien für geplante Forschungs- und Entwicklungsprojekte. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand unterstützt Unternehmen bei Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts.
Mögliche Inhalte von ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer Prüfung der Schutzrechtesituation
- Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie gegebenenfalls Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
- Analyse / Auslotung des Marktpotenzials
Um antragsberechtigt zu sein, muss ein Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:
- Es besteht Bezug auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt
- Eigenes qualifiziertes Personal zur Studiendurchführung ist vorhanden
- Der erforderliche Eigenanteil an der Finanzierung kann aufgebracht werden
Zusätzlich muss das Unternehmen zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Kleinstunternehmen (Unter 10 Beschäftigte)
- Junges Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
- Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang
für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und in den letzten drei Jahren
keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen
erhalten haben)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des ZIM.