Betreiber von durch das BAFA zugelassene KWK-Anlagen erhalten zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.
Nach diesem Gesetz erhalten Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einen Zuschuss von bis zu 8 Cent pro kWh. Voraussetzung dafür ist, dass die KWK-Anlage durch das BAFA zugelassen wurde.