Das BAFA fördert den Erwerb von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt beim Kauf oder Leasing von:
Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Räden und höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (Klasse M1) oder für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1). Fahrzeuge der Klasse N2 sind nur dann förderfähig, wenn sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Spezifisch förderfähig sind:
Antragsberechtigt sind: