Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Das BAFA fördert den Erwerb von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt beim Kauf oder Leasing von:

  • Neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen
  • Elektrofahrzeugen bei der zweiten Zulassung im Inland
  • Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS)

Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Räden und höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (Klasse M1) oder für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1). Fahrzeuge der Klasse N2 sind nur dann förderfähig, wenn sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Spezifisch förderfähig sind:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
  • Fahrzeuge die höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro km verursachen

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (mit und ohne kommunaler Beteiligung)
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.

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