Die KfW fördert die Erschließung und Nutzung von tiefer Erdwärme. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Die KfW fördert Vorhaben für die Nutzung von Erdwärme; Voraussetzung dabei ist, dass eine Bohrtiefe von mindestens 400 Metern erreicht wird, das Thermalfluid mindestens 20°C warm ist, und das Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird. Gefördert werden:
- Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung
- Förder- und Injektionsbohrungen für Anlagen zur thermischen Nutzung und/oder Stromerzeugung
- Mehraufwendungen gegen über der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Freiberufler
- Landwirte
- Kommunen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Gemeinnützige Antragsteller
- Genossenschaften
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.