Das Land Schleswig-Holstein hat das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, um die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten zu erleichtern. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Bei der IB.SH Energieagentur können Anträge auf Förderung für vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, gestellt werden. Gemeint sind damit unter anderem die Sektoren:
Besonders förderfähig sind dabei:
Wichtig ist dabei, dass die Förderung vor Beginn des Projektes beantragt wird.
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die folgende Kriterien erfollen:
Die gesellschaftsrechtliche Form des Zusammenschlusses ist frei wählbar.