Bürgerenergiefonds

Das Land Schleswig-Holstein hat das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, um die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten zu erleichtern. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Bei der IB.SH Energieagentur können Anträge auf Förderung für vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, gestellt werden. Gemeint sind damit unter anderem die Sektoren:

  • Erneuerbare Wärme
  • Neue Mobilität
  • Erneuerbare Stromerzeugung
  • Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren
  • Digitalisierung im Energiesektor

Besonders förderfähig sind dabei:

  • Vorplanungskosten
  • Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen
  • Ausgaben für Öffentlichskeitsarbeit

Wichtig ist dabei, dass die Förderung vor Beginn des Projektes beantragt wird.

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die folgende Kriterien erfollen:

  • Mindestens 7 natürliche Personen müssen involviert sein
  • Natürliche Personen müssen eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten haben
  • Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll

Die gesellschaftsrechtliche Form des Zusammenschlusses ist frei wählbar.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IBSH.

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