Bafa Innovationsprämie

Das BAFA fördert bis zum 31. Dezember 2025 den Erwerb eines neuen oder jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs.

Sowohl der Kauf als auch Leasing von Elektrofahrzeugen wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Voraussetzung ist, dass ein förderfähiges Fahrzeug auf sie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Leasinggeber werden nur dann gefördert, wenn sie das Fahrzeug zum Eigengebrauch erwerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.

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