Förderung von E-Lastenfahrrädern

Das BAFA förder Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Um förderfähig zu sein, müssen die Fahrräder:

  • Serienmäßig und fabrikneu sein
  • Jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind:

  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Rechtsfähige Vereine und Verbände

Die Förderung erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungspreises, höchstens jedoch 2500€ pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.

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