Das BAFA förder Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Um förderfähig zu sein, müssen die Fahrräder:
Antragsberechtigt sind:
Die Förderung erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungspreises, höchstens jedoch 2500€ pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger.