Die IBSH bietet geförderte Beratung für Investitionsvorhaben von Kommunen und öffentliche Projektträger in Schleswig-Holstein an. (kontinuierliches Förderprogramm - kein Bewerbungsschluss)
Ziel der Förderung ist es, Kommunen und öffentliche Projektträger in Schleswig-Holstein dabei zu unterstützen,
anspruchsvolle zukunftsorientierte Projekte vorzubereiten,
wirtschaftlich und nachhaltig umzusetzen sowie dafür Förder- und
Finanzierungsmittel einzubinden.
Kommunen werden bei Investitionen in folgenden Bereichen mit einer geförderten Beratung unterstützt: