Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe

Das BMVI fördert die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen; die Förderrichtlinie ist mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Die das Erreichen der Klimaschutzziele zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen.

Im Fokus der neuen Förderrichtlinie stehen:

  • Anwendungsorientierte Projekte, um die notwendige technologische Marktreife von strombasierten Kraftstoffen beziehungsweise den Markthochlauf von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erreichen
  • Integrierte Projekte entlang des Kraftstoff-Produktionsprozesses. Dabei geht es darum, Optimierungs- und Effizienzpotenziale zu heben und so eine Kostenreduktion bei der Herstellung innovativer Kraftstoffe zu erzielen
  • Innovationscluster und innovationsunterstützende Dienstleistungen, um die Vernetzung und Begleitung der Entwicklungstätigkeiten sowie die Zertifizierung neuartiger Verfahren zur Erzeugung alternativer Kraftstoffe zu unterstützen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Kommunale Unternehmen
  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtunge

In begründeten Fällen sind ebenfalls antragsberechtigt:

  • Gemeinnützigen Organisationen
  • Gebietskörperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Eingetragene Vereine

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMVI.

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