Das BMVI fördert die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen; die Förderrichtlinie ist mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Die das Erreichen der Klimaschutzziele zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen.
Im Fokus der neuen Förderrichtlinie stehen:
- Anwendungsorientierte Projekte, um die notwendige technologische Marktreife von strombasierten Kraftstoffen beziehungsweise den Markthochlauf von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erreichen
- Integrierte
Projekte entlang des Kraftstoff-Produktionsprozesses. Dabei geht es
darum, Optimierungs- und Effizienzpotenziale zu heben und so eine
Kostenreduktion bei der Herstellung innovativer Kraftstoffe zu erzielen
- Innovationscluster
und innovationsunterstützende Dienstleistungen, um die Vernetzung und
Begleitung der Entwicklungstätigkeiten sowie die Zertifizierung
neuartiger Verfahren zur Erzeugung alternativer Kraftstoffe zu
unterstützen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Kommunale Unternehmen
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtunge
In begründeten Fällen sind ebenfalls antragsberechtigt:
- Gemeinnützigen Organisationen
- Gebietskörperschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Eingetragene Vereine
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMVI.