Die IBSH fördert bis zum 31. Dezember 2021 Investitionen von Kleinstunternehmen in Soft- und Hardware sowie begleitende Dienstleistungen.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Soft- und Hardware in folgenden Bereichen:
Begleitende Diensleistungen, wie die notwendige Einrichtung der Soft-und Hardware sowie die Konzeption von digitalen Lösungen, werden ebenfalls gefördert.
Antragsberechtigt sind:
Vorausgesetzt, sie sind dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig, beschäftigen maximal 5 Mitarbeiter*innen in Vollzeit, und haben ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.