Digibonus I

Die IBSH fördert bis zum 31. Dezember 2021 Investitionen von Kleinstunternehmen in Soft- und Hardware sowie begleitende Dienstleistungen.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Soft- und Hardware in folgenden Bereichen:

  • Umstellung auf elektronische Belegausgabe bei Kassensystemen
  • Elektronische Meldescheinsysteme
  • Elektronische Kontaktnachverfolgungssysteme
  • Elektronische Bestellaufnahmesysteme
  • Erstellung Internetauftritt und Onlineshops
  • Erstellung von Online-Speisekarten

Begleitende Diensleistungen, wie die notwendige Einrichtung der Soft-und Hardware sowie die Konzeption von digitalen Lösungen, werden ebenfalls gefördert.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe
  • Gemeinnützige Unternehmen und Vereine

Vorausgesetzt, sie sind dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig, beschäftigen maximal 5 Mitarbeiter*innen in Vollzeit, und haben ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IBSH.

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