Die EKSH fördert Kommunen bei Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, das Programm ist allerdings bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Im Fokus des Programms steht die Realisierung von Kleinprojekten, die innovativ, neuartig, und auf andere Kommunen übertragbar sind. Schwerpunkte bilden:
Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein.