Landesregierung will Energiewende- und Klimaschutzgesetz überarbeiten

30. Okt 2020

Landesregierung will Energiewende- und Klimaschutzgesetz überarbeiten

Dynamische Klimaschutzziele, stärkerer Zubau von Photovoltaik und mehr Erneuerbare Energien im Wärme- und Verkehrsbereich geplant

Schleswig-Holstein soll im kommenden Jahr ein überarbeitetes Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) bekommen, wie das Ministerium für Energiewende (MELUND) in einer Pressemitteilung ankündigt. Demnach soll das überarbeitete Gesetz umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land festschreiben. Darüber hinaus sieht es unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen und zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Wärme- und Verkehrsbereich vor. Am Dienstag werde das Kabinett einen entsprechenden Bericht des Energiewendeministers Jan Philipp Albrecht beraten. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und in Kraft treten.

Die bestehenden Klimaschutzziele des Landes (etwa die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030) sollen ambitioniert verfolgt und bei entsprechenden Änderungen auf EU- und Bundesebene dynamisch nach oben angepasst werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Neue Zielsetzungen werden vor allem für die Sektoren Landnutzung und Verkehr ausformuliert.

Um im Wärmesektor Fortschritte zur erzielen, sollen größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit. Analog zur bereits bestehenden Regelung beim Neubau soll es auch für Gebäude mit Baujahr vor 2009 eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung geben. Vorgeschlagen wird ein Anteil von 15 %.

Der im Juni veröffentlichte Klimaschutz- und Energiewendebericht zeigte eine Ausbaulücke bei den Erneuerbaren Energien auf. Diese soll durch einen stärkeren Ausbau der Photovoltaik gefüllt werden. Jüngere Studien sehen ein Potential der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Die Novellierung sieht eine Reihe von Punkten vor, die einen stärkeren Zubau von Photovoltaik nach sich ziehen. So soll bei neu errichteten Parkplätzen mit über 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Auch beim Neubau und der Dach-Renovierung von Nichtwohngebäuden sollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach grundsätzlich standardmäßig errichtet werden. Für den Ausbau von Photovoltaik auf Wohngebäuden will die Landesregierung mit einer ausgeweiteten Energiespeicherförderung bereits ab Anfang 2021 einen zusätzlichen Anreiz setzen.

Auch der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik soll im Rahmen des Landesentwicklungsplanes vorangebracht werden. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass PV-Pilotprojekte in Verbindung mit Lärm- und Sichtschutzwänden von Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf den Weg gebracht sowie Rast- und Parkplätze mit Ladestationen und PV-Anlagen ausgestattet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MELUND:

www.schleswig-holstein.de

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