Beteiligungsverfahren Windenergie noch bis Jahresende

23. Okt 2018

Beteiligungsverfahren Windenergie noch bis Jahresende

Zweiter Entwurf der Regionalpläne Windenergie veröffentlicht/ Eingaben noch bis 3. Januar 2019 über Internetseite oder andere Kanäle möglich

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III beschlossen. Damit wurde auch ein neues Beteiligungsverfahren eingeleitet, in dem die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit endet am 3. Januar 2019. Das Verfahren wird vorrangig als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das Online-Beteiligungsportal zu nutzen.

Darüber hinaus werden Papierexemplare der Planungsdokumente bei den Kreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von einem Monat innerhalb des Zeitraums vom 04. September 2018 bis zum 03. Januar 2019 öffentlich ausgelegt. Die Kreise und kreisfreien Städte werden Ort und Zeit der Auslegung mindestens eine Woche vor Beginn örtlich bekannt machen.

Für Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern ist ein Bürgertelefon unter 0431-988-5184 eingerichtet. Anfragen können auch per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de gerichtet werden.

Informationen der Landesregierung zum Thema Windenergie

Direkter Link zum Beteiligungsportal (Hier stehen auch die Entwürfe der Landschaftsrahmenpläne)

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