Erste Ausschreibungsrunde 2018 mit neuen Konditionen

21. Dez 2017

Windenergie: Bundesnetzagentur legt Höchstgebot mit 6,3 Ct/kWh fest / Angebotsabgabe nur mit Genehmigung nach BImSchG möglich

Anfang Dezember hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsrunden für Solarenergie und für Windenergie an Land geöffnet. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018.

Für Windenergieanlagen wurden zwei wichtige Änderungen eingeführt: Nur Projekte, die eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben, dürfen an der Ausschreibung teilnehmen. Für Bürgerenergieprojekte galt vorher die Ausnahme, dass sie keine BImSchG-Genehmigung vorlegen musste. Dies war vielfach kritisiert worden, weil dadurch in manchen Fällen fraglich war, ob der betreffende Windpark eine solche Genehmigung überhaupt erhalten und somit auch gebaut würde.

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot 6,30 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Bundesnetzagentur hat damit den Gebotswert nach oben korrigiert. Ohne den Eingriff hätte der Höchstwert aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen und bei 5,0 ct/kWh gelegen. Es wären dann zu wenige Gebote abgegeben worden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen.

Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 197.313 Kilowatt bezuschlagt werden.

Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.

Weitere Informationen unter www.bundesnetzagentur.de.

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