22. Aug 2017
Bundesnetzagentur veröffentlicht Liste der Projekte, die in der Ausschreibungsrunde Windenergie an Land vom 1. August einen Zuschlag erhielten / Zuschlagswert bei 4,28 ct/kWh / Über 90% der Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt einen Zuschlag erteilt. Sie veröffentlichte eine Pressemitteilung und eine Liste der bezuschlagten Projekte auf ihrer Internetseite.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung erklärt, hatte das Netzausbaugebiet in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen, da das zulässige Zuschlagsvolumen von 322 Megawatt nicht erreicht wurde. Aus Schleswig-Holstein kamen nur zwei Projekte zum Zuge, eins aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, eins aus dem Kreis Steinburg. Beide sind Bürgerenergieprojekte. Ein hoher Anteil der Zuschläge konzentriert sich in dieser Gebotsrunde auf den Osten Deutschlands. Wie bereits bei den Ausschreibungen für Solaranlagen zeige dies, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielt.
Bürgerenergiegesellschaften waren auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren).
Der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge geht an Gesellschaften, aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Auf diese Gruppe von Bietern entfallen 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 Megawatt. Zusätzlich gingen fünf Zuschläge mit 30 Megawatt ohne Bürgerenergieprivileg an weitere Gesellschaften dieses Projektierers. Diese Bieter vereinen insgesamt 68 Prozent der Zuschlagsmenge auf sich.
Die Bundesnetzagentur betont, dass sie in der ersten Ausschreibungsrunde die erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft habe. Es gebe bislang keine Hinweise darauf, dass gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen wurde.