Windenergie-Regionalpläne im Internet einsehbar

07. Dez 2016

Neue Entwürfe sehen1,98 % der Landesfläche für Windparks vor/ 1.300 Anlagen liegen außerhalb der Vorranggebiete und können nicht repowert werden

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Entwürfe der neuen Windenergie-Regionalpläne verabschiedet. Die Entwürfe sind nun im Internet für alle einsehbar. Die Landesplanung habe nach Abwägung aller objektiven Kriterien 1,98 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen, hieß es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei. 98 Prozent des Landes würden von Windenergieanlagen freigehalten, betonte Ministerpräsident Torsten Albig. Damit könne das Land sein energiepolitisches Ziel verwirklichen, durch Windkraft an Land einen gewichtigen Beitrag zu einer bezahlbaren Energiewende zu leisten.

Die nun verabschiedeten Entwürfe sehen 354 Vorranggebiete für Windenergie vor. Von den derzeit bestehenden rund 3.060 Anlagen liegen etwa 1.300 Anlagen außerhalb der Vorranggebiete. Für diese Anlagen gilt nur bis zum Ende ihrer technischen Lebenserwartung Bestandsschutz. Danach müssen sie abgebaut werden. Die technische Erneuerung von Altanlagen, das so genannte Repowering, ist zukünftig nur noch innerhalb von Vorranggebieten zulässig. Den Betreibern von Altanlagen außerhalb der neuen Vorranggebiete werden eigens 0,2 Prozent Repowering-Vorranggebiete bereitgestellt. Dort dürfen sie eine neue Anlage errichten, sofern sie dafür zwei alte Anlagen abbauen. Die Repowering-Gebiete sind Teil der Gesamtkulisse.

Albig kündigte an, dass alle Unterlagen zur neuen Windenergieplanung nun eine umfassende öffentliche Anhörung durchliefen. Die Auslegung werde voraussichtlich Mitte Februar bei den Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden erfolgen. „Insgesamt hat jeder bis Ende Juni 2017 Zeit, sich in Ruhe mit den Plänen auseinander zu setzen und dazu Stellung zu beziehen“, versprach der Regierungschef. Mithilfe des Online-Tools zur Öffentlichkeitsbeteiligung können sämtliche Unterlagen ab sofort eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung auch formal startet, vorrausichtlich am 27. Dezember 2016.

Hier finden Sie die Internetseite zur Online-Beteiligung Landesplanung.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung der Staatskanzlei: „Windplanung: Regionalpläne verabschiedet“.

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