Bei Netzüberlastung Strom umwandeln statt abregeln

07. Jul 2016

Zuschaltbare Lasten, Bürgerwindparks, Offshore: über Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2016 wird bis zur letzten Minute verhandelt

Morgen soll die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Über den genauen Inhalt der neuen Regelungen wird offenbar bis zur letzten Minute verhandelt. Nach Medienberichten (Quellen: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag, Springer-Verlag, Deutschlandfunk, eigene Information) gibt es aktuell noch folgende Änderungen:

Wenn Bürgerwindparks bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten, soll die Vergütung so weit aufgestockt werden, dass sie genau so viel Geld pro Kilowattstunde erhalten wie das höchste Gebot der betreffenden Ausschreibungsrunde. Unklar ist jedoch, wie verhindert werden soll, dass Bieter mit unrealistischen Dumping-Angeboten versuchen, den Zuschlag zu erhalten.

Eine weitere neue Bestimmung soll es Erzeugern erneuerbarer Energie erlauben, bei Netzüberlastung den Strom, der nicht eingespeist werden kann, zum Beispiel für Wärmeproduktion, Elektroautos oder Stromspeicher zu nutzen. Ein Teil vom Verkaufserlös der Stromproduzenten soll im Gegenzug auf deren staatliche Entschädigung wegen entgangener Vergütung aus dem EEG angerechnet werden.

Der Offshore-Branche macht ein anderer Abschnitt im neuen EEG Sorgen, in dem es heißt, in den Jahren 2021/22 sollen neue Meereswindparks fast nur noch in der Ostsee entstehen, da in der Nordsee dann nicht mehr genug Anschlussleitungen liegen

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der ARGE Netz.

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