Jetzt gibt es die Kaufprämie für E-Autos

05. Jul 2016

Anträge auf den "Umweltbonus" für Elektrofahrzeuge können ab sofort beim BAFA gestellt werden

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt ab sofort  Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge („Umweltbonus“) entgegen. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst muss der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal beantragt werden. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.


Gefördert werden Elektroautos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.


Der Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert, und zwar so lange, bis das von der Bundesregierung dafür vorgesehene Budget aufgebraucht ist.

Anträge können ausschließlich elektronisch beim BAFA gestellt werden:

www.bafa.de

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