Landesverfassungsgericht bestätigt Windenergie-Moratorium

20. Jun 2016

Beschwerde einer Gemeinde gegen das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ verworfen

Das Landesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche den vorläufigen Stopp bei der Genehmigung von neuen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein bestätigt und die entsprechende Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde gegen das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ verworfen. Dies teilte die Staatskanzlei in einer Presseerklärung mit.

Mit der Übergangslösung hatte die Landesregierung nach einem OVG-Urteil aus dem Januar 2015 "Wildwuchs" verhindern wollen, bis die vom Gericht gestoppte Windenergieplanung neu aufgestellt worden ist. Mit dem im Juni 2015 verabschiedeten Gesetz ist die Errichtung von neuen Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein bis zum 5. Juni 2017 befristet unzulässig und nur auf Ausnahmen begrenzt.

Die Landesplanung erarbeitet zurzeit entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die Neufassung der Raumplanung für Windenergie. Mehr dazu unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Staatskanzlei „Windenergieplanung:Verfassungsgericht bestätigt Übergangslösung“.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts: "Gemeinden sind durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes nicht an der Planung von Flächen für neue Windkraftanlagen gehindert".

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